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Unser Sango Meereskorallepulver besteht aus fein gemahlenen Meereskorallen und liefert eine natürliche Quelle wichtiger Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium. Die Korallen stammen aus nachhaltigen Quellen und werden schonend zu Pulver verarbeitet, sodass ihre Mineralstoffstruktur erhalten bleibt.

 

Wofür Meereskoralle wichtig ist:

Das Pulver unterstützt eine ausgewogene Versorgung mit Calcium und Magnesium, die beide zu einer normalen Funktion von Muskeln und Nerven beitragen. Calcium spielt zudem eine Rolle bei der Erhaltung normaler Knochen und Zähne, während Magnesium zur Regulierung des Elektrolytgleichgewichts und zur Verringerung von Müdigkeit beiträgt.

 

Wann sollte man vorsichtig sein?

Personen mit Nierenproblemen oder erhöhtem Calciumspiegel im Blut sollten vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen. Auch bei Allergien gegen Meeresprodukte ist Vorsicht geboten. Nicht für Kinder, Schwangere oder Stillende geeignet.

 

Rein natürlich und ohne Zusatzstoffe Calcium und Magnesium im Verhältnis 2:1

Produktabmessung

  • Volumen: 500ml
  • Durchmesser: 104mm
  • Höhe: 80,5mm
  • Etikettengröße: 300x50mm (BxH)

Empfohlene Verzehrempfehlung:
1,5g

Inhalt pro Dose:
250g

Zutaten:
100% Sango Koralle (gemahlen)

Natürliches Kalzium | Magnesium | Optimales Ca:Mg Verhältnis | 250g

 

Verzehrempfehlung: Täglich 1,5g mit 250ml Wasser einnehmen (Entspricht ca. 1 gehäuften 1ml Messlöffel)

 

Hinweise: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung, sowie einen gesunden Lebensstil. Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern.

 

Aufbewahrung: Geschlossen, trocken, kühl und lichtgeschützt lagern.

 

Abfüllbetrieb aus Deutschland

 

Sango Meeres Koralle Pulver - 250g

Artikelnummer: 4 262487 490088
24,99€Preis
inkl. MwSt. |
Anzahl

Sango Koralle 1.500mg / davon Calcium 300mg 38% davon Magnesium 150mg 40%

*% NRV = Prozent des Nährstoffbezugswertes gemäß Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)

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